Elektronische Bauteile gelten in Bezug auf REACH in aller Regel als Erzeugnisse.
Nach unserem Verständnis besteht eine Registrierungspflicht für Stoffe in Erzeugnissen nur, wenn diese - bei ordnungsgemäßer Verwendung - während ihres Lebenszyklus freigesetzt werden (Entsorgung nicht eingeschlossen).
Dies ist bei elektronischen Bauteilen nicht der Fall.
Dennoch unterliegen wir als Distributor und Importeur einer Informationspflicht gegenüber unseren Kunden, wenn ein Erzeugnis Stoffe der Kandidatenliste (SVHC) in Mengen von über 0,1% enthält.
Dieser kommen wir selbstverständlich gerne nach.
Wir bitten aber um Ihr Verständnis, dass wir derzeit keine kundenspezifischen Fragebögen beantworten und aufgrund der Komplexität der Thematik und der Vielzahl an Artikeln und Herstellern keine individuellen Bestätigungen in unserem Namen abgeben können.
Die entsprechenden Informationen finden Sie daher ausschließlich
in unserem Online-Servicecenter unter www.weltron.de/service
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir natürlich jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.